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Kein Zutritt für sieben AfD-Mitarbeiter

Sieben Mitarbeiter der AfD sind bei der Sicherheitsüberprüfung im Bundestag aufgefallen.

Ohne Hausausweis kommt man nicht in den Bundestag. Wer keinen Hausausweis erhält, soll auch nicht mit öffentlichen Mitteln bezahlt werden, meint Bundestagspräsidentin Klöckner. Aus Sicherheitsgründen bekamen sieben Mitarbeiter der AfD keinen Hausausweis und dürfen nicht in den Bundestag. Wie ein Fraktionssprecher berichtete, handelt es sich um fünf Mitarbeiter von Abgeordneten sowie zwei Mitarbeiter der Fraktion. Die AfD-Fraktion sieht sich benachteiligt durch die Entscheidungen.

Über die Vergabe von Hausausweisen im Deutschen Bundestag entscheidet letztendlich die Präsidentin oder der Präsident des Deutschen Bundestages in Ausübung des Hausrechts. Die Grundlagen für die Zutrittsberechtigung und die Ausstellung von Hausausweisen sind in der Hausordnung des Deutschen Bundestages festgelegt. Bei der Vergabe kann eine Sicherheitsüberprüfung erfolgen. Der Bundestag kann die Erteilung von Hausausweisen ablehnen, insbesondere wenn Sicherheitsbedenken bestehen.

In der Pressemitteilung des Deutschen Bundestages heißt es:
Der Deutsche Bundestag hat die Erteilung von Hausausweisen und Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen für mehrere Mitarbeiter von Abgeordneten abgelehnt. Grundlage dieser Entscheidung waren sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Bei allen abgelehnten Antragstellern erschien es möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte. Damit wäre bei einer Ausstellung des Ausweises ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages verbunden. Es liegen tatsächliche und konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Verfolgung verfassungsfeindlicher Bestrebungen die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages und die Sicherheit von Abgeordneten sowie aller im Bundestag Anwesenden beeinträchtigen könnte.

Die Erteilung eines Hausausweises setzt zwingend voraus, dass an der überprüften Zuverlässigkeit von Antragstellern keine begründeten Zweifel bestehen.

Dazu Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Der Deutsche Bundestag ist ein offenes Parlament – gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen. Bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages kann es keine Kompromisse geben. Bei allen, die eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Deutschen Bundestages haben, darf es keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben. Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordnetenmitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich.“ +++ Ende der Pressemitteilung.

Auch das Gehalt streichen?
Über den Vorschlag von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Mitarbeitern, die keinen Hausausweis bekommen auch das Gehalt zu streichen wurde noch nicht entschieden. Noch im Dezember hatte Klöckner gesagt, dass Personen, die nach einer Sicherheitsüberprüfung keine Zugangsberechtigung zum Bundestag erhalten hätten, generell für die Arbeit bei Abgeordneten gesperrt und auch nicht aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden sollen.

Kritik kommt von der AfD
Bernd Baumann, der Geschäftsführer der AfD-Fraktion kritisiert das Vorgehen scharf: „Wenn Mitarbeitern von Bundestagsabgeordneten der Hausausweis verweigert wird und deshalb künftig kein Gehalt mehr mit der Begründung gezahlt werden soll, dass sie nicht zuverlässig sind, stellt sich die Frage, nach welchen Kriterien diese Zuverlässigkeit beurteilt wird.“ Diese Kriterien seien aus seiner Sicht zu schwammig. Er kündigte juristische Schritte an.

Bereits mehrfach vorgekommen
In der Geschichte des Bundestages ist dieses Vorgehen bereits mehrfach vorgekommen, insbesondere in jüngerer Vergangenheit. In der Vergangenheit wurden eher selten direkt Abgeordneten-Mitarbeiter gesperrt, häufiger jedoch Lobbyisten oder externen Personen der Zutritt verwehrt, wenn sie gegen die Hausordnung verstoßen haben oder Sicherheitsrisiken darstellten.